Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutzkonzept: RSB 09 Oedt e.V.


1. Leitbild und Zielsetzung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt – sei es physischer, psychischer oder sexualisierter Art – hat bei RSB 09 Oedt oberste Priorität. Wir schaffen eine Atmosphäre des Respekts und der Wertschätzung, in der sich junge Sportler sicher fühlen und ihre Persönlichkeit entfalten können.


2. Personalauswahl und Prävention
Um sicherzustellen, dass nur geeignete Personen im Jugendbereich tätig sind, verpflichten wir uns zu folgenden Maßnahmen:
- Erweitertes Führungszeugnis: Alle Trainer und Betreuer müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen (alle 3 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
- Ehrenkodex: Jede aktive Kraft unterzeichnet den Ehrenkodex des Landessportbundes NRW bzw. des DFB, der klare Verhaltensregeln im Umgang mit Minderjährigen festschreibt.
- Sensibilisierung: Neue Trainer werden aktiv über das Schutzkonzept informiert und für Warnsignale sensibilisiert.


3. Verhaltensregeln im Vereinsalltag
Wir setzen auf Transparenz, um Grenzverletzungen vorzubeugen:
- Das Vier-Augen-Prinzip: Einzeltraining oder Gespräche in abgeschlossenen Räumen sind zu vermeiden. Es sollte immer eine weitere Person anwesend oder der Raum einsehbar sein.
- Dusch- und Umkleidesituation: Trainer und Betreuer betreten die Umkleiden der Kinder grundsätzlich nicht, während diese sich umziehen oder duschen (außer im Notfall). Es wird getrennt geduscht.
- Kontakt: Die Kommunikation über private Messenger (WhatsApp etc.) erfolgt ausschließlich zu organisatorischen Zwecken (Trainingstermine) und idealerweise in Gruppen-Chats, nicht in Einzelnachrichten.
- Social Media: Foto- und Videoaufnahmen dürfen nur dann in sozialen Medien verwendet werden, wenn dem durch die Datenschutzerklärung durch die Erziehungsberechtigten zugestimmt wurde. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
- Fotos-/ Videoaufnahmen: Diese dürfen ausschließlich auf/neben dem Platz gemacht werden. Das Aufnehmen von Fotos und Videos in den Umkleidekabinen ist strengstens untersagt.
- Körperkontakt: Hilfestellungen beim Sport oder Trostgesten dürfen nicht grenzüberschreitend sein und müssen vom Kind gewollt sein.


4. Benennung von Ansprechpersonen
Wir benennen eine/n Jugendschutzbeauftragte/n im Verein. Diese Person:
- Dient als erste Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Trainer bei Sorgen oder Verdachtsmomenten.
- Unterliegt der Vertraulichkeit.
- Ist mit lokalen Beratungsstellen vernetzt.


5. Interventionsplan bei Verdachtsfällen
Sollte es zu einem Vorfall kommen, gilt ein festgelegter Stufenplan:
a) Ruhe bewahren: Den Schutz des Kindes sicherstellen.
b) Dokumentation: Fakten neutral festhalten.
c) Fachberatung: Einbeziehung externer Fachstellen (z.B. Kinderschutzbund, Jugendamt des Kreises Viersen).
d) Konsequenzen: Bei Bestätigung erfolgt der sofortige Ausschluss der betreffenden Person aus dem Vereinsbetrieb und ggf. Anzeige.


6. Kommunikation und Transparenz
Das Konzept wird auf der Website veröffentlicht.
Aushänge im Vereinsheim informieren über die Ansprechpersonen und Notfallnummern.

Ansprechpartner:
Dorothee Bertok
0163-2598519